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Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit der Deutschen Poker Liga GmbH (DPL), Gutenbergstr. 19, D-70771 L.- Echterdingen, Deutschland (nachfolgend DPL genannt).
Die DPL legt besonderen Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Kunden und Partnern. Beratungsgespräche im Vorfeld, in denen über IHRE Anforderungen und Wünsche gesprochen wird, sind selbstverständlich kostenfrei und völlig unverbindlich. Die Angebote der DPL verstehen sich bis zur schriftlichen Annahme durch den Kunden freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich oder per E-Mail und wird schriftlich von der DPL bestätigt.
Bei Buchung eines Werbeplatzes wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber für sein eigenes Unternehmen wirbt. Ein gebuchter Werbeplatz ist nicht an Dritte übertragbar.
Per Rechnungsstellung: Zahlungsziel ist 7 Tage nach Rechnungsstellung. Bankeinzug: Lastschriften, die vom Konto des Auftraggebers nicht eingelöst werden können, werden zzgl. 15 Euro Bearbeitungsgebühr erneut in Rechnung gestellt.
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der DPL erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei der DPL. Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die laut Vertrag vereinbarte Leistung der DPL (Website, Konzept, Grafik, etc.) zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Auftraggeber die vereinbarte und laut Vertrag geschuldete Vergütung vollständig an die DPL entrichtet hat.
Die DPL kann darauf bestehen, an geeigneten Stellen in die erstellten Websites, Konzepte, Grafiken etc. Hinweise auf die Urheberstellung der DPL zu veröffentlichen. In diesem Fall ist der Kunde nur nach schriftlicher Zustimmung der DPL berechtigt, diese Hinweise zu entfernen.
Der Kunde ist nur nach vorheriger Absprache und mit Zustimmung der DPL berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Version der vertraglichen zugesicherten Leistung (Website, Konzept, Grafik, etc.) in anderer Form insbesondere auch in gedruckter Form zu nutzen.
Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Anforderungen, Entwürfen und Vorschlägen durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend und wird schriftlich fixiert. Lieferungsverzug entsteht erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Unterbrechungen von beiden Parteien schriftliche festgehalten und gegengezeichnet werden müssen.
Nach Fertigstellung der Leistung (Website, Konzept, Grafik, etc.) ist die DPL verpflichtet, dem Kunden die vertraglich festgelegte Leistung (Website, Konzept, Grafik, etc.) auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht.
Während der Fertigstellungsphase ist die DPL berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Der Auftraggeber spricht die DPL von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an die DPL - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt die DPL keine Haftung für die Inhalte externer Links auf den Internetseiten der DPL. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Sollten eine oder mehrere Vereinbarungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Formulierung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für evtl. Lücken dieses Vertrages oder dieser AGB.
Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund, § 314 Abs. 1 BGB in Textform § 126b BGB gekündigt werden. Die DPL ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nachhaltig oder vorsätzlich verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Schriftsetzung die Vergütung nicht erbringt.
Gerichtsstand ist L.-Echterdingen. Es gilt das deutsche Recht.
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