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Liga Satzung

DPL Deutsche Poker Liga GmbH

Präambel

Die DPL Deutsche Poker Liga GmbH führt das operative Geschäft der German Poker Players Association/GPPA

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind für die Liga GmbH folgende Regelungen verbindlich: die Satzung der Deutschen Poker Liga, eingetragen beim Amtsgericht Nürtingen unter der Registernummer HRB 5418 in der Fassung vom 07.05.2002, eingetragen am 20.06.2002;

Zur Erfüllung und Durchführung ihrer Aufgaben gibt sich die DPL Deutsche Poker Liga GmbH folgende Satzung:

 

§ 1 Name und Sitz

  1. Die Gesellschaft f ührt den Namen DPL Deutsche Poker Liga GmbH.
  2. Sitz der Gesellschaft ist in Leinfelden-Echterdingen.

§ 2 Gegenstand

  1. Gegenstand des Unternehmers ist die Förderung des Pokerspiels, anlässlich des Ausrichten und die Organisation von nationalen und internationalen Veranstaltungen, Ausstellungen von Pokerspielturnieren ohne Geldeinsatz, Planung und Durchführung von Auftritten und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Pokerspiel in den Medien sowie von Vorträgen, Veranstaltungen, Tagungen und Fort-und Ausbildungsmaßnahmen, Verhandlungen und Abschluss von Sponsoringverträgen.
  2. Des weiteren ist der Gegenstand des Unternehmens die professionelle Planung, Realisierung, Durchführung und Analyse einer Pokerliga auf Bundes-oder einer unter-oder übergeordneten Ebene mit sportiven Charakter zur Förderung der unbeschwerten Freude am geselligen Freizeitvergnügen und Sportgeist beim Pokerspiel im seriösen Wettbewerb. Die Durchführung der Pokerliga erfolgt nach den Regeln der German Poker Players Association/GPPA
  3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Lizenzverträge, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen, abzuschließen, insbesondere mit der German Poker Players Association.
  4. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, soweit dies keiner Genehmigung bedarf. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.

§ 3 Stammkapital /-einlagen

  1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro. (in Worten: Fünf und Zwanzigtausend

§ 4 Geschäftsführer

  1. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
  2. Horst Koch ist zum Geschäftsführer bestellt. Er ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  3. Die Gesellschaftsversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnisse oder Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB erteilen.
  4. Die Geschäftsführer sind an gesetzlichen Vorschriften, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und deren sonstige Weisungen sowie an die Bestimmungen eines etwaigen Anstellungsvertrages gebunden.

§ 5 Gesellschafterversammlung

  1. Für die Einberufung und Durchführung der Gesellschafterversammlung sowie dieBeschlussfassung und Abstimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §46ff.GmbH-Gesetz.
  2. Gesellschaftsbeschlüsse können unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzung auch ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung gefasst werden.

§ 6 Geschäftsjahr und Bekanntmachungen

  1. Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung im Handelsregister; sie ist auf unbestimmte Zeit eingegangen.
  2. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet mit dem auf die Eintragung folgenden 31.Dezember.
  3. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

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