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Die Veranstaltung von Pokerturnieren sind in Deutschland (16 Bundesländer) generell nicht genehmigungsfähig. Bei dem Kartenspiel Poker handelt es sich nach der Rechtsprechung um ein Glücksspiel, da die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Fähigkeiten, Kenntnissen und/
der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall. Deshalb ist in Deutschland die Veranstaltung des Glückspiels Poker auch nur in den staatlich konzessionierten Spielbanken erlaubt.
Nach Auffassung der Behörden in Deutschland ist das gewerbsmäßig veranstaltetes Pokerspiel erlaubnispflichtig, jedoch nicht erlaubnisfähig, da solche Veranstaltungen ausschließlich den staatlich konzessionierten Spielbanken sowie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Veranstaltungen vorbehalten sind.
Für ein Pokerturnier kann keine Erlaubnis nach §33d Gewerbeordnung erteilt werden, da Poker ein Glückspiel ist.
Der Turnierteilnehmer muss sich vergewissern, das er sich bei der Teilnahme an einem Pokerturnier nicht nach dem (§284 a. StGB) strafbar macht.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Die DPL präsentiert Ihnen jeden Monat ein ausgewähltes Turnier aus unserem Angebot. Dieses Turnier findet entweder an einem nicht alltäglichen Ort statt, schüttet ungewöhnliche Preise aus oder bietet anderweitige Besonderheiten. Klicken Sie doch mal rein…
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